Allgemeine Geschäftsbedinungen
von Photografie Augenklick mal – Nina Holsten
Bremer Str. 28, 27404 Heeslingen
I. Allgemeines
(1) Die nachfolgenden AGB gelten für sämtliche Aufträge und sonstigen Leistungen der Fotografin sofern dem nicht vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich widersprochen wird. Der Kunde verpflichtet sich die AGB’s vor dem Shooting zu lesen und erkennt sie an.
(2) Der Kunde hat sich im Vorfeld über den Stil der Fotografin informiert und erklärt sich damit einverstanden, dass die Fotos/Bilder entsprechend angefertigt werden. Dies gilt sowohl für die fotografische Leistung als auch für die digitale Nachbearbeitung. Der Kunde kann Vorschläge und Wünsche in Bezug auf die Bearbeitung äußern, die Fotografin ist hieran jedoch nicht gebunden und frei von Weisungen. Die Fotos werden im natürlichen Stil bearbeitet, sollte eine aufwändige Beautyretouche gewünscht werden, ist dieses im Vorfelde zu klären und wird extra berechnet.
(3) Für die Vollständigkeit von Gruppenbilder, etc. trägt die Fotografin keine Verantwortung.
(4) Zahlungsweise: Mit der Buchung und der damit zusammenhängenden Reservierung eines Hochzeitsshootings wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Preises fällig, zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Vertrages. Der restliche Zahlung wird fällig ab Tage der Hochzeit, als Vorabüberweisung oder bar bei Übergabe.
Kinder – und Familienshootings sind zahlbar am Tage des Shootings.
- II. Urheberrecht/Eigentumvorbehalt und Nutzung der Bilder
(1) Die Fotografin ist Urheberin der hergestellten sowie der bearbeiteten Bilder im Sinne des Urhebergesetztes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte im Sinne des UrhG stehen ihr zunächst alleine zu.
(2) Das Eigentum und die Nutzungsrechte an den Bildern gehen erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises auf den Kunden über. Das Fotoshooting ist in Bar nach dem Fotoshooting, bei Übergabe oder als vorab Überweisung zu zahlen. Danach ist der Kunde in der Nutzung der Bilder grundsätzlich frei. Er kann die Bilder beispielsweise im Internet präsentieren (Hierbei wird die Verwendung web-optimierter Bilder empfohlen) oder im Fotolabor seines Vertrauens ausbelichten lassen. Bei Veröffentlichung der Bilder/Bilddateien im Internet, in elektronischen Archiven oder in anderen Medien, die für eine Vielzahl von Personen zugänglich sind, muss die Urheberschaft der Fotografin an den Bildern durch den Zusatz „Photografie Augenklick mal – Nina Holsten“ deutlich erkennbar gemacht werden. Eine gewerbliche Nutzung der Bilder ist nicht vorgesehen und erfordert die Erlaubnis der Fotografin und wird separat ggf. berechnet.
- III. Bildbearbeitung und Digitale Entwicklung
Die Bilder werden von der Fotografin digital bearbeitet und auf Wunsch gegen Aufpreis auch durch ein von der Fotografin ausgewähltes Fotolabor entwickelt. Eine anschließende Nachbearbeitung durch den Kunden ist nicht vorgesehen. Es ist ausgeschlossen das die Daten als Rohdateien ausgegeben werden.
- IV. Absage der fotografischen Begleitung
(1) Wird ein Hochzeits-Fotoshooting frühzeitig abgesagt (bis 8 Wochen vor dem Termin), behält die Fotografin die Anzahlung von 25% ein. Bei Absage des Hochzeitsfotoshootings bis 7 Tage vor Termin werden 50% des Honorars fällig. Bis 1 Tag vor der Hochzeit 75% und bei Absage am Tage der Hochzeit wird das komplette Honorar geltend gemacht.
(2) Baby – und Kinderfotoshootings können auch am Tage des Shootingstermines abgesagt werden. Bei nicht Absagung des Kindershootings sind 50% des Honorars zu zahlen.
(3) Bei höherer Gewalt (Tot eines Ehepartners bei Hochzeiten) erhält der Kunde die gesamte Anzahlung abzüglich einer Aufwandspauschale in Höhe von 50,00 € zurück.
(4) Liegt der Grund für die Terminabsage in der Fotografin begründet, wird die Anzahlung komplett rückerstattet. Die Fotografin ist in einen Verband von Hochzeitsfotografen und ist gerne behilflich in der Suche eines Ersatzfotografen, jedoch ist sie nicht dazu verpflichtet.
(5) Der Anteil der einbehaltenen Anzahlung nach Abs. 2 S. 1 bzw. die Aufwandspauschale nach Abs. 2 S. 3 werden bei späterer Nachholung eines in Aufwand und Preis gleichwertigen Fotoshootings auf den Preis angerechnet.
- V. Haftung
(1) Für die Verletzung von Nebenpflichten durch die Fotografin oder ihrer Erfüllungsgehilfen haftet sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben.
(3) Für Leistungen Dritter (beispielsweise eines Fotolabors)übernimmt die Fotografin keine Gewährleistung oder Garantie. Sollte dem Kunden durch einen Dritten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Fotoshooting-Vertrag ein Schaden entstanden sein, tritt die Fotografin ihr möglicherweise zustehende Ansprüche gegen den Dritten an den Kunden ab. Etwaige eigene Ansprüche der Fotografin gegen Dritte sind hiervon jedoch nicht betroffen.
(4) 2 . Die Fotografin verwahrt die digitale Bilddateien sorgfältig. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte digitale Bilddateien nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
- VI. Gerichtsstandsvereinbarung
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Fotoshooting-Vertrag ist der Heimatsitz der Fotografin.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden für Hinke Pinke Fotografie / Photografie Augenklick mal verfasst und sind nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Zuwiderhandlungen werden umgehend geahndet.
Stand 2012